Ausgezeichnet werden Firmenareale, die durch ihre hervorragende ökologische Qualität einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt insbesondere in Industrie- und Gewerbezonen leisten.
Bedingung ist, dass mindestens 30% des Gebäudeumschwungs naturnah gestaltet sind.
- Die naturnahen Flächen werden mit einheimischen und standortgerechten Arten bepflanzt.
- Auf den naturnahen Flächen werden keine Biozide und Düngemittel eingesetzt. Herbizide sind auf dem ganzen Areal nicht erlaubt.
- Die naturnahen Wiesen werden maximal zweimal jährlich geschnitten.
- Verkehrsflächen sind mit durchlässigen Bodenbelägen von regionaler Herkunft (kurze Transportwege) befestigt, soweit dies aus Sicherheitsgründen (z.B. Grundwasserschutz) möglich ist.
- Dach- und Regenwasser wird weitmöglichst oberflächlich auf dem Grundstück versickert, sofern das Wasser keine Verschmutzung aufweist und der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist (GschG vom 24. Januar 1991).
- Die fachgerechte Planung, Realisation und Pflege des naturnahen Areals sind gewährleistet.
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- Für Neupflanzungen werden einheimische und standortgerechte Pflanzen verwendet.
- Auf Biozide und Düngemittel wird weitmöglichst verzichtet. Wo eine Anwendung unumgänglich ist, werden biologische und nützlingsschonende Produkte sowie natürliche Düngemittel benutzt.
- Für trittfeste (Blumen-)Rasen werden regional-einheimische Samenmischungen verwendet.
- Für die Befestigung von Wegen und Plätzen sowie für neuangelegte Dachbegrünungen werden natürliche Substrate aus der Region und regionaltypische Samenmischungen verwendet.
- Invasive exotische Pflanzen (Neophyten) z.B. Sommerflieder oder Goldrute werden auf dem Firmenareal nicht angepflanzt.
- Wo immer möglich werden Lebensräume für wild lebende Tiere aktiv geschaffen.
- Torfhaltige Produkte werden durch Alternativen ersetzt.
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